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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LK Luftqualität AG, Staldenhof 3A, CH-6014 Littau

Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen/Version 20.04.2010

Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Dienstleistungen und die Lieferung von Waren der Fa.LK Luftqualität AG. Die LK Luftqualität AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern keine anders lautende vertragliche Vereinbarung besteht, schliesst die Erteilung eines Auftrags die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der LK Luftqualität AG durch den Kunden ein. 


Geistiges Eigentum

Die von der LK Luftqualität AG entwickelten Waren sind geistiges Eigentum der LK Luftqualität AG. Sie behält sich alle entsprechenden Rechte, inklusive Design-, Urheber- und sonstige Schutzrechte ausdrücklich vor. Die auszugsweise Vervielfältigung und Weitergabe des Angebotes mit beiliegenden technischen Merkblättern, Datenblättern und Zeichnungen an Personen die nicht im direkten Verhältnis zur Firma stehen, an die dieses Angebot adressiert ist, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die LK Luftqualität AG. 


Datenschutz

Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen streng vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Vertragsabschluss zu wahren und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Will die LK Luftqualität AG mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, so bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. 


Offerten

Wenn nicht anders vermerkt, 

1. verstehen sich die Preise der Waren, Lieferung, Montage, und Inbetriebnahme "ab Lager LK Luftqualität AG";

2. bleiben Skizzen, Entwürfe, Probeauszüge, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten geistiges Eigentum der LK Luftqualität AG und dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung nicht weiter verwendet werden;

3. verstehen sich alle Preise netto, exklusive Mehrwertsteuer. 


Bestellungen

Auftraggeber erhalten bei Erhalt einer Bestellung bei LK Luftqualität AG automatisch eine Auftragsbestätigung auf der nochmals alle bestellten Artikel, Preise, Konditionen und Liefer-, bzw. Rechnungsanschrift, sowie ein Liefertermin aufgelistet sind. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, unterwirft sich der Besteller/Auftraggeber bei einer Bestellung automatisch den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"der LK Luftqualität AG. Die Bestellung eines Kunden schliesst die Anerkennung der vorliegenden Vertragsbestimmungen in sich ein. Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen. Änderungen oder Ergänzungen müssen von der LK Luftqualität AG schriftlich bestätigt werden. 


Annullierung einer Bestellung

Der Auftraggeber kann seine Bestellung innerhalb 24 Stunden (ab Eingangsdatum des Bestellungseingangs) nur schriftlich annullieren, ansonsten geht die LK Luftqualität AG davon aus, dass der Auftraggeber mit der Bestellung in Verbindung mit der Auftragsbestätigung einverstanden ist, und der Auftragnehmer beginnt mit der Produktion und dem Versand der Ware. 


Lieferungen/Montage/Inbetriebnahme

1. Die Liefer-, Montage- und Inbetriebnahme; Datum- und Zeitangaben sind als Richttermine zu verstehen. Der Kunde verpflichtet sich ab dem Richttermin zur Abnahme der bestellten Waren und Dienstleistungen. 

2. Vom Kunden beigestelltes Material lagert auf dessen Gefahr. 

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ab Produktionsstätte ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Die Lieferzeiten richten sich nach dem Lieferort und der vereinbarten Lieferart. Die Lieferung gilt als erfolgt, ab Versand von der Produktionsstätte. 

4. Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem günstigst erscheinenden Wege verschickt. 

5. Die Lieferfristen werden von der LK Luftqualität AG bestmöglichst eingehalten. Schadenersatz für allfällige Überschreitungen leistet die LK Luftqualität AG nicht. 

6. Soweit aus Praktikabilitätsgründen angezeigt (z.B. Lieferungen von Drittwaren die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden als die von LK Luftqualität AG hergestellten Waren), ist die LK Luftqualität AG generell zu Teillieferungen, z.B. gemäss Bauablauf, berechtigt. 

7. Wird die Abnahmefrist für die vereinbarte Gesamtmenge überschritten oder erst nach Ablauf der Abnahmefrist storniert, behält sich die LK Luftqualität AG vor, einen Schadenersatz in der Höhe von mindestens 12% des vereinbarten Auftragswertes für Umtriebe in Rechnung zu stellen. 


Annahme der Lieferung

1. Es obliegt dem Kunden, die erhaltenen Vertragsprodukte nach Lieferungseingang umgehend (Prüffrist) zu prüfen und erkennbare Mängel umgehend, spätestens jedoch innert 8 Arbeitstagen (ab Datum Poststempel, Frachtbrief, Lieferschein) nach Erhalt der Vertragsprodukte (Rügefrist) der LK Luftqualität AG schriftlich mitzuteilen, damit diese gegebenenfalls die Rüge an ihren Lieferanten weiterleiten kann. Unterlässt er dies, so gelten die Vertragsprodukte als genehmigt. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung umgehend an die LK Luftqualität AG zu rügen. 

2. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. 

3. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden (falls nicht anders vereinbart). Reklamationen für Transportschäden oder Verluste sind an die Transportunternehmer zu richten. Transportschäden sind unmittelbar bei der Ankunft der Sendung an den Transportunternehmer zu melden. 

4. Mit der Lieferung „Frei Haus“ oder dem Bezug „ab Werk“ (Incoterms 2000) ist die Lieferverpflichtung der LK Luftqualität AG vollständig erfüllt. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über. Die LK Luftqualität AG schliesst auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine Transportversicherung ab. 

5. Wird der Versand auf Begehren des Kunden verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert. 

6. Der Ablad bei Camion (LKW) erfolgt nur an die Rampe oder an eine zentrale gut zugängliche Stelle. Die Mehrkosten für die vom Kunden verlangten Mehraufwendungen beim Abladen sowie Schnellgutsendungen gehen zu Lasten des Kunden (falls nicht anders vereinbart). 


Rücksendungen

Bestellte Vertragsprodukte gelten als fest gekauft. Ohne schriftliches Einverständnis werden keine Vertragsprodukte zurück genommen. 


Preise und Zahlungsbedingungen

1. In allen Fällen behält sich die LK Luftqualität AG das Recht vor, Bestellungen jederzeit gegen Vorauszahlung, Nachnahme, Akkreditiv oder L/C zu liefern. 

2. Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und Rechnung. Abweichungen müssen bereits nach Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens aber nach 5 Tagen gerügt werden. 

3. Die Rechnung erfolgt im Doppel mit Kontoinformationen und wird separat per Post zugesandt. 

4. Die Rechnungen der LK Luftqualität AG sind nach Erhalt innert 30 Tagen ab Fakturadatum zu bezahlen (falls nicht anders schriftlich vereinbart) 

5. Sind Skonti vereinbart, besteht die LK Luftqualität AG auf einem Zahlungseingang auf unsere Konten innerhalb max. 10 Tagen. Skonti werden grundsätzlich nur auf Warenwerte geäussert. Die LK Luftqualität AG behält sich vor, bei nicht Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles von 10 Tagen ab Fakturadatum eine Nachrechnung über den abgezogenen Skontobetrag zu stellen. 

6. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist (Verfalltag) gerät der Kunde in Verzug, und die LK Luftqualität AG behält sich vor, eventuell noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. 

7. Die LK Luftqualität AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises und Erfüllung aller anderen Zahlungsbedingungen Eigentümerin sämtlicher gelieferter Vertragsprodukte (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ermächtigt die LK Luftqualität AG, auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen. Wenn der Kunde die Vertragsprodukte weiter verkauft, bevor er sie bezahlt hat, muss er sich ebenfalls das Eigentum daran vorbehalten. 

8. Rechnungen innerhalb der Schweiz und Rechnungen für Warenlieferungen nach Deutschland müssen von der LK Luftqualität AG "inklusive Mehrwertsteuer" ausgestellt werden. Handelt es sich um einen Montage-, Wartungseinsatz mit Materialverbrauch in Deutschland, tritt § 13b UstG (Deutsches Umsatzsteuergesetz) in Kraft, und die Rechnung muss ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Rechnungen an alle übrigen Länder werden ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Einfuhrumsatzsteuern sind vom Kunden zu bezahlen und können via Vorsteuer geltend gemacht und eingefordert werden. 

9. Die LK Luftqualität AG behält sich vor, im Falle einer offiziellen Währungsänderung von > 5% die Preise entsprechend anzupassen. 

10. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich die LK Luftqualität AG vor, pro ausgestellte Mahnung eine Mahngebühr von CHF 50.00 für Umtriebe auszustellen. 

11. Die LK Luftqualität AG behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Verband – Creditreform – weiterzugeben. 


Garantie

1.Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Reparatur der Ware im Werk Luzern. 

2. Der Käufer verpflichtet sich, vor Gebrauch die mit den Waren mitgelieferten Gebrauchs-, Installationsanleitungen zu beachten. Für Mängel - seien es Material- oder Arbeitsfehler -, die sich bei sachgemässer Behandlung erst nachträglich zeigen, leistet die LK Luftqualität AG nach Ihrem Ermessen Ersatz oder Garantiereparatur. Andere Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt. 

3. Für Schäden aus unsachgemässer Handhabung, Naturkatastrophen, Produktionsausfällen und Schäden welche ausserhalb der normalen Abnutzung entstanden sind, leistet die LK Luftqualität AG keinen Ersatz. 

4. Die LK Luftqualität AG leistet auf das gesamte System 2 Jahre Garantie. Die LK Luftqualität AG leistet auf ionair® Elektronenröhren 1 Jahr Garantie. Die Garantie-Leistung erlischt, wenn die Anlage nicht durch unsere Mitarbeiter gewartet werden kann. Als Garantieschein für Anlagen gilt das Abnahmeprotokoll; für Warenlieferungen das Datum der ausgestellten Rechnung; für Reparaturleistungen das Datum des ausgestellten Reparaturrapports. 


Service

1. Serviceleistungen werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart, gemäss schriftlichem und von beiden Seiten unterzeichnetem Servicevertrag durchgeführt und in Rechnung gestellt. Der im Servicevertrag berechnete Anteil "Weg" gilt nur für eine einmalige Hin-, und Rückfahrt zum Kunden-Objekt. Die LK Luftqualität AG behält sich vor, zusätzliche Fahrten und speziell verbrauchtes Material zusätzlich in Rechnung zu stellen. 

2. Die LK Luftqualität AG behält sich vor, im Falle einer Währungs-Kursänderung von > 5% die Preise im ausgestellten Servicevertrag entsprechend anzupassen. 

3. Die LK Luftqualität AG leistet auf Ersatzmaterial eine Garantiezeit von 1 Jahr ab Datum des Einbaus. Als Garantieschein gilt das Datum des Servicerapports. 

4. Der Kunde haftet für Betriebsstörungen sowie Sach- und Personenschäden, welche durch unsachgemässe Instandhaltungsarbeiten verursacht werden. 

5. Die LK Luftqualität AG garantiert als Spezialist und in Kenntnis des Verwendungszweckes für eine fachgerechte Durchführung der Instandhaltungsarbeiten. 

6. Der Kunde erklärt sich bereit, der LK Luftqualität AG alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. 


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Sofern keine anders lautende vertragliche Vereinbarung besteht, schliesst die Erteilung eines Auftrages die Anerkennung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" durch den Kunden ein. 

2. Es gilt Schweizerisches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG, „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. 

3. Gerichtsstand ist Luzern/Schweiz.

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